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Keine Schottergärten

Ein Plädoyer für die Artenvielfalt

Immer häufiger können in den Vorgärten Kies- oder Schotterflächen, sogenannte Schottergärten, „bewundert“ werden, dabei ist das Anlegen eines Kies- oder Schottergartens nach § 8 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) nicht gestattet (siehe Link).

Neben den vermeintlichen Vorteilen eines Schottergartens wie z. B. die Pflegeleichtigkeit (kein Unkraut mehr in der Fläche, kein Rasenmähen mehr erforderlich, kein Bewässern notwendig) sind vor allem zahlreiche negative Aspekte gegenüber einer begrünten Fläche zu nennen:

  • Schottergärten verstärken den Rückgang der Artenvielfalt. So finden Insekten und Vögel hier weder Nahrung (wie z. B. Pollen, Nektar oder Samen), noch Nistmöglichkeiten.

  • Schottergärten heizen sich im Sommer auf und geben zusätzliche Wärme ab.

  • Schottergärten können im Gegensatz zu vegetationsbestandenen Flächen keinen Feinstaub binden.

  • Schottergärten mit Sperrfolien verhindern die Regenwasserversickerung und können zu einem verstärkten Wasserabfluss beitragen.


Jeder Hauseigentümer kann bereits mit wenigen Maßnahmen dazu beitragen, dass unsere Umwelt grüner und damit lebenswerter wird. Es gibt für jeden Standort pflegeleichte Alternativen, die Lebensraum und Nahrungsangebot für Insekten und unsere heimischen Vogelarten bieten. Machen Sie mit! – Vielleicht können Sie auch schon bald Schmetterlinge, Schwebfliegen, Wildbienen und Vögel in Ihrem Garten beobachten.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Baumann von der Stadt Bad Oldesloe, der uns Text und Bilder zur Verfügung gestellt hat.





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