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Allgemeinverfügung v. Kreis Segeberg 22.04.21


Der Kreis Segeberg hat seine Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Segeberg aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen erneut angepasst und ebenfalls eine Allgemeinverfügung zur Bestimmung der Bereiche, in denen nach § 2b Absatz 2 der Landesver­ordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, der Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt ist, erlassen.

Weil jetzt keine Einschränkungen für den Kultur- und Freizeitbereich, für den Sport und alles was die Kinder und Jugendlichen Betreffende mehr notwendig sind, tritt dann für die Schulen die Stufe III des Corona-Reaktionsplanes Schule SH in Kraft treten.

Die Kitas gehen entsprechend dem Kita Perspektivplan in den eingeschränkten Regelbetrieb III.


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