zu den Bürgerentscheiden in der Gemeinde Seth
am 08. August 2021
Am 08. August 2021 finden in Seth zwei Bürgerentscheide zu nachstehenden Fragen statt:
Bürgerentscheid 1 „Sind Sie dafür, dass die Kita in Seth am Standort der Alten Schule verbleibt und dort ebenerdig weiterentwickelt wird?“
Bürgerentscheid 2 „Sind Sie dafür, dass eine neue Kindertagesstätte errichtet und die Alte Schule zu einem Dorfgemeinschaftshaus mit dahinterliegendem Mehrgenerationenpark für Jung und Alt umgebaut werden soll?“
Die Abstimmung dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Die Gemeinde Seth bildet einen Stimmbezirk. In den Abstimmungsbenachrichtigungen, die den abstimmungsberechtigten Personen bis zum 18. Juli 2021 übersandt worden sind, wurde die
Grundschule Seth, Schulstr. 4, 23845 Seth
als Abstimmungsraum festgesetzt.
Die Abstimmungsberechtigten werden gebeten, die Abstimmungsbenachrichtigung und ihren Personalausweis zur Abstimmung mitzubringen. Die Abstimmungsbenachrichtigung soll bei der Abstimmung abgegeben werden.
Abgestimmt wird mit amtlichen weißen Stimmzetteln, die im Abstimmungsraum aus-gegeben werden. Jede/jeder Abstimmungsberechtigte hat bis zu drei Stimmen. Die/der Abstimmungsberechtigte gibt die Stimmen jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, dass sie oder er mit „Ja“ oder „Nein“ / „Bürgerentscheid 1“ oder „Bürgerentscheid 2“
stimmt. Der Stimmzettel muss von der/dem Abstimmungsberechtigten in einer Abstimmungszelle des Abstimmungsraums gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.
Die Abstimmungshandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist.
Abstimmungsberechtigte, die einen Abstimmungsschein haben, können an der Abstimmung
a) durch Stimmabgabe im Abstimmungsbezirk
b) durch Briefabstimmung
teilnehmen.
Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, muss sich im Verwaltungsgebäude des Amtes Itzstedt (Zimmer EG 6), Segeberger Str. 41, 23845 Itzstedt, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Abstimmungsbriefumschlag beschaffen und den Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Abstimmungsumschlag) und dem unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig an den Gemeindeabstimmungsleiter der Gemeinde Seth absenden, dass er dort spätestens am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Abstimmungsbrief kann auch an der Dienststelle des Gemeindeabstimmungsleiters abgegeben werden. Wer erst am Abstimmungstag den Abstimmungsbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Abstimmungsvorstand des auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebenen Abstimmungsbezirks zugeht.
Jede abstimmungsberechtigte Person kann ihr Abstimmungsrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Seth, 26.07.2021 Gemeinde Seth
Der Gemeindeabstimmungsleiter
Simon Herda
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